Hier erfahren Sie wer wir sind, weiters sagen wir Ihnen hier wie wir mit Ihren Daten umgehen wenn Sie uns ein Zeitzeugen:innen-Interview geben.
Wir sind
Der Verein Stickerei – Museum. Archiv. Kommunikation (S‑MAK). Das S‑MAK arbeitet an einer Neupräsentation der Geschichte der Vorarlberger Stickerei, will sich aber auch deren Gegenwart und Zukunft widmen. Ziel ist es, dafür einen Ort in Lustenau zu etablieren, um mittels digitalen und analogen Sammlungsobjekten, Medien und Veranstaltungsangeboten unterschiedlichste Aspekte der Stickerei aufzuarbeiten.
Stickerei – Museum. Archiv. Kommunikation (S‑MAK)
Kneippstraße 6a, 6890 Lustenau, Österreich
ZVR1177796467, +43 5577 84028, info@s‑mak.at, www.s‑mak.at
Folgende Personen Vertreten diesen Verein:
Selma Grabher, Obfrau
Silke Hagen-Jurkowitsch, Obfrau Stellvertreterin
Nicole Bösch, Kassierin
Larissa Runczik, Schriftführerin
Facebook: https://www.facebook.com/smaklustenau
Instagram: https://www.instagram.com/s_mak_lustenau/
Bankverbindung: Dornbirner Sparkasse Bank AG
IBAN: AT76 2060 2000 0038 9676, BIC: DOSPAT2DXXX
ZVR-Zahl 1177796467
Museumsregistrierung: MP-16303
Diese Website ist ein Kommunikationsmedium und richtet sich an die Mitglieder des Vereins, Personen die Mitglied werden oder Spenden wollen und an Personen die Interesse an den Tätigkeiten des Vereins haben.
Oral History Projekt
Ein Zeitzeug:innen-Interview – auch „oral history“ genannt – ist eine Methode der Geschichtswissenschaft, bei der Zeitzeug:innen zu bestimmten Ereignissen befragt und von Interviewer:innen möglichst wenig beeinflusst werden sollen. Die entstandenen Aufzeichnungen geben
Auskunft über einen historischen Sachverhalt oder bestimmte Zusammenhänge und Deutungen.
Ich unterstütze den verantwortlichen Verein
Stickerei Museum. Archiv. Kommunikation (S‑MAK)
Verein zur Neupräsentation der Stickerei, Kneippstraße 6a, 6890 Lustenau
ZVR-Zahl 1177796467, Spendenregister MP-16303
T +43 5577 84028, info@s‑mak.at, www.s‑mak.at
mit einem wertvollen Beitrag zur authentischen Überlieferung der Geschichte von Land und Gemeinden. Dieses kulturelle Erbe des Landes Vorarlberg soll – im öffentlichen Interesse –
bewahrt bleiben und gegebenenfalls für entsprechende Zwecke verwendet werden dürfen.
Mein Zeitzeug:innen interview wird vom Verein aufgezeichnet. Dabei wird ein(e) / werden Videofilm(e), Tonaufnahme(n), Bild(er) von mir gemacht, der/die/das möglicherweise bearbeitet wird/werden (ohne den Inhaltsgehalt zu verändern). Es handelt sich dabei um sogenannte biometrischen Daten, die mich als Person eindeutig identifizieren können.
Mein Zeitzeug:innen interview enthält außerdem u. U. Inhalte, aus denen meine rassische und ethnische Herkunft, meine politische Meinung, meine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung und/oder meine Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen und / oder über meinen Gesundheitszustand und / oder mein Sexualleben bzw. meine sexuellen Orientierung.
Die Verarbeitung der oben genannten besonderen Kategorien von Daten ist grundsätzlich untersagt, es sein denn, ich willige ausdrücklich zur Verarbeitung zu den folgenden Zwecken ein:
Zur Erhebung, Speicherung und Veröffentlichung meines Zeitzeug:innen-Interviews mit einem Protokoll zum Aufbau eines Zeitzeug:innen-Archivs. Ich leiste somit einen Beitrag zur authentischen Überlieferung der Geschichte von Land und Gemeinden. Dieses kulturelle Erbe des Landes Vorarlberg soll – im öffentlichen Interesse – bewahrt bleiben.
Beim Protokoll entscheide ich selbst welche Daten von mir protokolliert werden. Gespeichert werden meine Daten bei der Gemeinde Lustenau nach den Regeln des Vorarlberger Archivgesetzes. Es sieht eine dauerhafte Archivierung ohne Speicherbegrenzung vor.
Es findet zudem bei Einwilligung eine Wissenschaftliche und nicht-kommerzielle Auswertung mit der Weitergabe an Wissenschaft und Forschung statt.
Insbesondere das Niederschreiben des Gesprochen („Transkription“) und das Zuordnen von Stichworten / Schlagworten wird gerne den Expert:innen von Wissenschaft und Forschung überlassen. Auch diese Daten werden mit den Daten zu meinem Zeitzeug:innen-Interviews dauerhaft abgelegt damit mein Zeitzeug:innen-Interview besser zugänglich wird. Auch hier unterstützt die Gemeinde Lustenau nach den Regeln des Vorarlberger Archivgesetzes zur dauerhaften Speicherung. Jede Weitergabe wird selbstverständlich protokolliert und somit festgehalten.
Es findet zudem bei Einwilligung eine kommerzielle Verwendung mit der Weitergabe an Dritte und Veröffentlichungen statt. Jede Weitergabe an Dritte wird selbstverständlich protokolliert und somit festgehalten.
Meine Rechte
Es besteht das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerruf von Einwilligungen, als auch das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Ganz genau beschrieben sind die Rechte in der Datenschutz-Grundverordnung in verschiedenen Artikeln. Besonders in Artikel 7 Absatz 3, Artikel 15 bis 22, Artikel 34 Absatz 4, Artikel 77 bis 80 und Artikel 82 Absatz 1.
Hier ein Überblick:
Es besteht das Recht die eigenen Einwilligungen jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, jederzeit zu widerrufen.
Es besteht das Recht auf eine Bestätigung ob eigene, personenbezogene Daten verarbeitet werden — ist dies der Fall, so besteht ein Recht auf Auskunft über diese Daten und weitere Informationen über sie.
Es besteht das Recht zu erfahren welche Garantien zum Datenschutz vorgesehen sind, wenn personenbezogene Daten an sogenannte “Drittländer” (nicht-EU/EWR-Länder) oder internationale Organisationen übermittelt werden.
Es besteht das Recht auf eine Kopie der eigenen, personenbezogenen Daten — beim ersten Mal kostenfrei.
Es besteht das Recht eigene, personenbezogenen Daten die falsch sind unverzüglich berichtigen und unvollständige vervollständigen zu lassen.
Es besteht – mit einigen Einschränkungen – das Recht auf unverzügliche Löschung und somit “Vergessen” der eigenen, personenbezogenen Daten.
Es besteht – unter gewissen Bedingungen – das Recht, dass die Verarbeitung der eigenen, personenbezogenen Daten eingeschränkt wird.
Es besteht das Recht zu erfahren wer informiert wird, wenn eigene, personenbezogene Daten berichtigt oder gelöscht werden, oder wenn deren Verarbeitung eingeschränkt wird.
Es besteht – unter gewissen Bedingungen – das Recht, eigene, personenbezogenen Daten zu erhalten und deren Übertragung zu einem anderen Verantwortlichen zu veranlassen.
Es besteht – unter gewissen Bedingungen – das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung der eigenen, personenbezogenen Daten einzulegen.
Es besteht – unter gewissen Bedingungen – das Recht, nicht ausschließlich einer automatisierten Entscheidung unterworfen zu sein.
Es besteht das Recht sich bei einer Aufsichtsbehörde über den Datenschutz zu beschweren.